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Allgemeine Geschäftsbedingungen Drucken

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autosattlerei Betzien

1. Allgemeines

1.1 Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich.

1.2 Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Autosattlerei Betzien und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von Produkten der Autosattlerei als anerkannt und für vereinbart. Etwaige entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers oder der Käuferin werden nicht Bestandteil des Vertrages bzw. gelten als nicht vereinbart. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2. Vertragsschluss

2.1 Eine vom Käufer abgegebene Bestellung bzw. Auftrag ist bindend. Dabei ist es unerheblich, ob dieser mündlich oder schriftlich erfolgt. Jede Anzahlung gilt als Auftragsbestätigung.

2.2 Bestellungen werden durch die Autosattlerei Betzien durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder einer Anzahlung für die zu bestellenden Ware angenommen.

2.3 Die Autosattlerei Betzien behält sich vor Bestellungen von höherem Wert vom Käufer zunächst schriftlich bestätigen zu lassen.

2.4 Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.5 Mit der Übergabe des Auftragsgegenstandes an den Kunden erkennt dieser die Leistung und Qualität als vollständig und erbracht an. Spätere Beanstandungen können nur im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung akzeptiert werden. Bei nachträglichen Änderungen ist ein neuer Auftrag zu erteilen.

2.6 Bei Aufträgen in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen hat der Kunde die fertig erbrachte Leistung der Austsattlerei Betzien auch dann zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen, wenn die am Auftrag beteiligten Unternehen ihre Leistungen :

  • nicht,
  • nicht vollständig oder
  • nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
erbringen können. Dabei ist es unerheblich ob der Kunde selbst oder die Autosattlerei Betzien im Auftrag des Kunden die Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen organisiert hat.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die ausgewiesenen Preise sind Brutto-Endverbraucherpreise. Es ist jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit in Höhe von 19%) enthalten.

3.2 Unsere Preise sind zuzüglich Versandkosten, ohne sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.

3.3 Der Kaufpreis ist beim Erhalt der Ware fällig und netto ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Autosattlerei Betzien über den Betrag verfügen kann.

3.4 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von der Autosattlerei Betzien anerkannt worden ist.

3.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Autosattlerei Betzien berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nicht akzeptiert.

3.6 Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können um bis zu 15% überschritten werden. Für Kostenvoranschläge kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes erhoben werden, mindestens jedoch € 20, welche bei Auftragserteilung mit der Rechnungssumme verrechnet wird.

4. Lieferfristen

4.1 Verbindliche Lieferfristen zwischen den Parteien werden ausschließlich schriftlich vereinbart.

4.2 Gerät die Autosattlerei Betzien mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Autosattlerei Betzien. Eine Versendung der Waren an einen anderen Ort, als den Erfüllungsort, erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde (§447 BGB). Die Versandart, der Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma werden von der Autosattlerei Betzien nach eigenem Ermessen festgelegt.

5.2 Die Ware wird von der Autosattlerei Betzien (über das gewählte Transportunternehmen1) selbstständig versichert.

5.3 Der Käufer hat bei offensichtlichen Transportschäden die Annahme unter Verweis auf den Schaden zu verweigern und dies unverzüglich der Autosattlerei Betzien mitzuteilen. Verdeckte Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen zu rügen und anschließend der Autosattlerei Betzien mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.

5.4 Teillieferungen durch die Autosattlerei Betzien sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

5.5 Für die Zusendung von Gegenständen an die Autosattlerei Betzien trägt der Käufer die Gefahr. Die Transportkosten werden nur für die Rücksendung von berechtigt beanstandeten Waren von der Autosattlerei Betzien getragen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Ausgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich Nebenforderung die aus dem Liefervertrag entstanden sind, Eigentum der Autosattlerei Betzien. Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.2 Bei der Teilnahme am bargeldlosen Lastschriftverfahren gilt die Schuld erst bei endgültiger, unwiederbringlicher Gutschrift auf dem Konto der Firma Autosattlerei Betzien als beglichen. Die Autosattlerei Betzien behält sich in diesem Fall ausdrücklich einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vor.

6.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt. Anderenfalls erwirbt die Autosattlerei Betzien das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren weiter zu verkaufen, falls diese nicht vollständig bezahlt sind. Anderenfalls tritt er bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura- Endbetrages an uns ab.

7. Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Ablieferung beim Käufer. Gebrauchtware wird unter Ausschluss jeglicher Garantie verkauft, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Insoweit wird lediglich gewährt, dass die Ware bei Übergabe an das Transportunternehmen funktionsfähig ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessung und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.

7.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung die Autosattlerei Betzien nicht genehmigt hat, der Kaufgegenstand in einer von der Autosattlerei Betzien nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von Gewährleistung ausgeschlossen.

7.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Produkten vornimmt oder durch Personen, die nicht von der Autosattlerei Betzien autorisiert sind, vornehmen lässt. Gleiches gilt für das Betreiben von Produkten außerhalb der vorgegebenen Spezifikationen.

7.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.

7.5 Tritt ein Mangel an der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Ablieferung auf, so ist die Autosattlerei Betzien nach eigener Wahl zur Nacherfüllung (Neulieferung) oder Nachbesserung (Mängelbeseitigung) berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Ist eine Nachbesserung nicht möglich so ist der Käufer bereits jetzt mit einer Ersatzlieferung einverstanden. Im Rahmen der Neulieferung gilt der Tausch in höherwertige Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) und Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), können nur Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

7.6 Nach Ablauf des ersten Jahres ist der Anspruch in der Regel auf Nachbesserung beschränkt, da branchenspezifisch die auftretenden Kosten regelmäßig unverhältnismäßig hoch sind. Ein Tausch in ein höherwertiges oder anderes, gleichwertiges Produkt im Zuge der Nachbesserung gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) und Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises), können nur Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

7.7 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Nacherfüllung berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.

7.8 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft.

7.9 Bei unberechtigten Reklamationen (Gewährleistungsansprüche gegen die Autosattlerei Betzien bestehen nachweislich nicht), trägt der Käufer sämtliche Kosten die der Autosattlerei Betzien in diesem Zusammenhang entstanden sind (Versandkosten, Kosten für Prüfung durch Dritte). Dem Kunden bleibt der jeweilige Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.

7.10 Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige von der Autosattlerei Betzien haften für Pflichtverletzungen gegenüber dem Käufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Autosattlerei Betzien haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

8. Rücksendungen

8.1 Rücksendungen erfolgen immer frei bzw. nach Absprache als von uns ausgelöste Rückholung. Unfreie Sendungen werden von der Autosattlerei Betzien nicht angenommen.

8.2 Im Falle einer Mängelrüge hat der Käufer das defekte bzw. bemängelte Produkt mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung, einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung mit gelieferten Zubehör an uns zurückzusenden. Die Originalverpackung darf nicht als Versandverpackung verwendet werden. Der Nichteinhalt dieser Klausel führt nicht zum Verlust von Gewährleistungsansprüchen.

9. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

9.1 Dem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an die Autosattlerei Betzien, Mühlenstr. 62 – 65, 13187 Berlin.

9.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßen Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Ware sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt wird.

9.3 Der Käufer hat für Rücksendungen das Paket bei der Deutschen Post AG abzugeben bzw. ein übliches und anerkanntes Transportunternehmen bzw. Paketdienst (z.B. Hermes) mit einem Standardpaket zu beauftragen. Kosten für den Einsatz eines anderen Verkehrsträgers als die Deutsche Post AG können nicht übernommen werden. Unfreie Sendungen werden von Autosattlerei Betzien nicht angenommen.

9.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde besteht dieses Widerrufsrecht grundsätzlich nicht bei Preisreduzierten oder bereits gebrauchten Waren, sowie bei Bestellungen und Lieferungen von Waren, welche nach speziellen Kundenspezifikationen angefertigt (z.B. Stickereien, spezielle Farb-/Materialkombinationen) werden oder eindeutig auf die individuellen Bedürfnisse eines einzelnen Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

10. Kulanzrücknahme

Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache die Autosattlerei Betzien nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Kaufpreises.

11. Datenschutz

Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an das mit der Lieferung beauftragt Unternehmen erfolgt nur insoweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten unzugänglich gemacht.

12. Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

An Stelle einer nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Bestimmung, welche dem Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

14. Anzuwendendes Recht

Anzuwendendes Recht ist ausschließlich das deutsche Recht, dem auch alle Verträge der Parteien unterliegen. Alle anderen nationalen Rechte, auch das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG jeweils vom 17.7.1973) werden ausgeschlossen.

15. Onlineauftritt Urheberrecht an Text und Bild

Alle Texte und Fotos der Internetautrittes der berliner-autosattlerei.de unterliegen dem Urheberrecht nach § 97

Wer das Urheberrecht oder einen anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Anstelle des Schadensersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechtes erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Verkäufers.

 

Stand 20.10.2007